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Hinweisgebersystem gemäß §§ 12 ff. HinSchG / EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937)

Rechtliche Aufklärung zur Nutzung des internen Hinweisgebersystems
 

Die ConSol Consulting & Solutions Software GmbH (im Weiteren „ConSol“)  hat auf Grund der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die einen Verstoß gegen das Unionsrecht melden, ein internes Meldesystem zur Aufdeckung und Verhinderung von Verstößen gegen geltendes Recht sowie Unternehmensrichtlinien implementiert. 

Die Meldung über das Hinweisgebersystem sollte grundsätzlich nur den letzten aller möglichen Kommunikationswege darstellen. Vorrang hat immer der direkte Weg zum Vorgesetzten oder zur Personalabteilung, bzw. für Geschäftspartner und externe Meldende der Ansprechpartner im Unternehmen oder die Geschäftsleitung. Ist dies aus triftigen Gründen nicht möglich, so stellt das Meldesystem eine weitere Möglichkeit dar, Verstöße oder Fehlverhalten zu melden.
 

Das Meldesystem wurde von der CYBERLEGIS RA-GmbH für ConSol eingerichtet und wird auch von der Kanzlei betreut. Alle Mitarbeitenden der Kanzlei sind berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und arbeiten nicht weisungsgebunden. Mitarbeitende, die nicht berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, werden vertraglich auf Verschwiegenheit verpflichtet.

Dieses Meldesystem steht Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern zur Verfügung. Meldungen können schriftlich oder mündlich abgegeben werden:

Telefon: +49 (0) 89 2441760 73

E-Mail: consol@~@whistleblowing-cyberlegis.io

Postalisch: CYBERLEGIS RA-GmbH, Whistleblowing, Maximilianstraße 13, 80539 München, Deutschland

Auf diese Meldungen hat ConSol keinen Zugriff. Die Bearbeitung der Meldungen erfolgt im ersten Schritt ausschließlich durch die CYBERLEGIS RA-GmbH.

Alle detaillierten Informationen zu dem durch die CYBERLEGIS RA-GmbH betriebenen Hinweisgebersystem finden Sie hier:

Hinweisgebersystem_Datenschutzhinweis_Cyberlegis_DE_13.07.2023.pdf