ARGEn Heilmittelzulassung im Hause des vdek: Heilmittel-Serviceportal für Leistungserbringer
Die ARGEn Heilmittelzulassung sind kraft Gesetzes für die Erteilung und Überprüfung der Zulassungen im Bereich der Heilmittel zuständig. In den meisten Bundesländern hat der vdek die Geschäftsführung in der ARGE Heilmittelzulassung übernommen.
Jeder Anbieter von Heilmitteln bedarf einer Zulassung nach § 124 SGB V. Um für diese Leistungserbringer ein intuitives Serviceportal zu schaffen, mittels dessen sie ihre Zulassung beantragen, Datenänderungen vornehmen und neue Therapeut:innen anmelden können, wurde in enger Zusammenarbeit zwischen dem vdek und ConSol das Heilmittelportal erstellt. Als zentrale Informationsbasis für alle Benutzer:innen bietet das Portal neben der Benutzeroberfläche für die Leistungserbringer eine weitere Anwendung für die Prüfer:innen in den ARGEn Heilmittelzulassung, die somit höchst komfortabel, effektiv und effizient Neuzulassungsanträge und Änderungsanträge abarbeiten können. Alle Daten zu einem Vorgang sind nun in einem System verfügbar, inkl. Mailverkehr mit den Leistungserbringern. Seit dem Go-live des Portals im Jahr 2020 wurden tausende Datensätze aus dem Bestand des vdek in das neue System migriert und mit aktuellen Daten erweitert. Damit ist das Heilmittelportal die entscheidende Serviceinstitution der ARGEn im Hause des vdek für die Leistungserbringer und stellt die entscheidende Datenbasis für die Übermittlung von Daten an den GKV-Spitzenverband zur Verfügung.